ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 15. Dezember 2005





I. Präambel



Das Unternehmen mobile-city GmbH verfügt über ein System (nachfolgend myHandyTicket-System genannt), mit dem ein Fahrgast oder ein Besucher (nachfolgend Nutzer genannt) einen Fahrschein, eine Eintrittskarte, einen Gutschein oder eine sonstige Zugangsberechtigung (nachfolgend Ticket genannt) über sein Mobiltelefon erwerben kann.



In Kooperation mit Verkehrsunternehmen, Veranstaltern oder sonstigen Leistungserbringern (nachfolgend Leistungserbringer genannt) übernimmt myHandyTicket die Serviceabwicklung gegenüber den Nutzern.



Die Zahlungsabwicklung erfolgt über eine Bank, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen ist. mobile-city GmbH verwaltet dabei auf einem offenen Treuhandkonto vorausgezahlte Guthaben des Nutzers.



Der Nutzer kann das myHandyTicket-System durch seine Registrierung bei myHandyTicket zum Kauf von Tickets von allen angeschlossenen Leistungserbringern nutzen. Für die Nutzung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) und die aktuelle über www.myhandyticket.de veröffentlichte Preisliste der myHandyTicket. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Davon unberührt bleiben die Geschäftsbedingungen und sonstigen Regelungen der Leistungserbringer in Bezug auf Ihre Leistung sowie die AGB der an das myHandyTicket-System angeschossenen Zahlungssysteme.





II. Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen



1. Mit dem myHandyTicket-System kann der Nutzer über sein Mobiltelefon elektronische Tickets (nachfolgend myHandyTicket-Ticket genannt) bargeldlos erwerben.



2. Voraussetzung für die regelmäßige Inanspruchnahme des myHandyTicket-Systems ist die Registrierung und Freischaltung des Nutzers sowie eine Deckung auf seinem von myHandyTicket geführten Guthabenkonto (nachfolgend myHandyTicket-Konto genannt). Alternativ dazu können Kunden eines Mobilen Zahlungssystems das myHandyTicket-System ohne Anmeldung nutzen, soweit ein Kooperationsvertrag zwischen dem Anbieter und myHandyTicket besteht.

Mit der Freischaltung im myHandyTicket-System kommt zwischen dem Nutzer und myHandyTicket ein Vertrag zustande, der den Nutzer berechtigt, das myHandyTicket-System nach Maßgabe der in diesen AGN festgelegten Bedingungen zu nutzen. Bei Nutzern eines Mobilen Zahlungssystems, erfolgt die Freischaltung und damit der Vertragsschluss durch die erste Benutzung des myHandyTicket-Systems.



3. Der Leistungsvertrag wird direkt zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer geschlossen.



4. Über das myHandyTicket-System können dem Nutzer auch werbende Informationen mitgeteilt werden.





III. Gültigkeit des Tickets und Sorgfaltspflichten des Nutzers





1. Für das myHandyTicket-System freigeschaltete Nutzer können mittels ihres Mobiltelefons durch bloßen Anruf der bei myHandyTicket ein-gerichteten Bestelltelefonnummer und Abwarten der automatischen Ansage, ein Ticket für den eigenen Gebrauch erwerben. Für den ordnungsgemäßen Empfang des myHandyTicket-Tickets (z.B. als TicketSMS) hat der Nutzer selbst Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mobiltelefon ordnungsgemäß konfiguriert ist und er sich im Sendebereich des von ihm genutzten Mobilfunknetzes befindet.



2. Für die Gültigkeit eines myHandyTicket-Tickets ist immer der Datenbankeintrag bei myHandyTicket maßgeblich.



3. Der Nutzer hat desweiteren dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen sein Mobiltelefon zum Ticketerwerb benutzen. Ein myHandyTicket-Ticket ist nicht übertragbar und darf nur durch den registrierten Nutzer benutzt werden. Im Falle eines Verkehrsunternehmens gilt das über das myHandyTicket-System erworbene Ticket nur innerhalb der an der Haltestelle dieses Leistungserbringers ausgewiesenen Tarifzone. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Kontrollpersonal des Leistungserbringers auf Verlangen seinen gültigen Personalausweis vorzulegen.



4. Der Kauf eines myHandyTicket-Tickets ist erfolgt, sobald der Nutzer bei der bei myHandyTicket eingerichteten Bestelltelefonnummer angerufen hat und ein automatischer Datenbankeintrag durch die Annahme des Anrufes bei myHandyTicket generiert worden ist. Dies wird durch eine telefonische Ansage bestätigt. myHandyTicket-Tickets sind mit dem Kauf bereits entwertet.



5. Die Gültigkeit eines myHandyTicket-Tickets ergibt sich anhand der Zeitangabe und der Identifikationsnummer (Ticket-ID) in dem Datenbankeintrag bei myHandyTicket, die auch in dem myHandyTicket-Ticket ausgewiesen werden. Darüber hinaus gelten die für das konventionelle Ticket (Papierticket) gültigen Bestimmungen des jeweiligen Leistungserbringers.



6. Im Falle eines Verkehrsunternehmens als Leistungserbringer muss das myHandyTicket-Ticket, um Missbrauch auszuschließen, unmittelbar vor Betreten des Verkehrsmittels bzw. vor Betreten eines abgesperrten Bahnsteigbereichs gekauft werden. Ein Ticket, das erst im Verkehrsmittel gekauft wird, muss von dem Leistungserbringer nicht anerkannt werden und kann als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gemäß den Beförderungsbedingungen des Leistungserbringers geahndet werden. Die Prüfung der Gültigkeit des Tickets liegt im Ermessen des Kontrollpersonals des Leistungserbringers. Widersprüche gegen diese Entscheidung sind ausschließlich an den Leistungserbringer zu richten, dessen Leistungen in Anspruch genommen wurden.



7. Das myHandyTicket-System versendet das myHandyTicket-Ticket in der Regel unverzüglich nach der Bestellung auf das Mobiltelefon des Nutzers. myHandyTicket weist jedoch darauf hin, dass die Übertragung des myHandyTicket-Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Nutzers erfolgt und dieser maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass die Übertragung ordnungsgemäß und zeitnah erfolgt. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes auftreten. myHandyTicket übernimmt keine Garantie für die Übertragung und den Empfang des elektronischen Tickets. Bei Nichtverfügbarkeit des myHandyTicket-Systems (z.B. bei Besetztton oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes) ist der Nutzer verpflichtet, vor Inanspruchnahme der Leistung anderweitig ein konventionelles Ticket (z.B. ein Papierticket) zu erwerben.



8. Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines myHandyTicket-Kontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei dem jeweiligen angeschlossenen Leistungserbringer telefonisch oder per E-Mail unter sperre@myhandyticket.de anzuzeigen, und sein myHandyTicket-Konto sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der bei myHandyTicket registrierten SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der SIM-Karte des Nutzers erfolgte, als vom Nutzer veranlasst.






IV. Zahlungsverpflichtung des Nutzers



1. Kauft ein Nutzer ein myHandyTicket-Ticket, so ermächtigt er damit myHandyTicket, das an den Leistungserbringer abzuführende Entgelt seinem treuhänderisch geführten myHandyTicket-Konto zu belasten.



2. Eine Rückforderung des bezahlten Entgeltes von myHandyTicket oder sonstige Ansprüche gegen myHandyTicket wegen etwaiger Beanstandungen oder Reklamationen durch den Nutzer hinsichtlich der erhaltenen Leistungen sind ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Nutzer direkt an den Leistungserbringer zu wenden.









V. Kontoauszug/Abrechnung



1. Kontoauszüge und Abrechnungen werden von myHandyTicket standardmäßig auf elektronischem Weg übermittelt. Die Zustellung per Brief ist auf Wunsch gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste von myHandyTicket möglich.



2. Der Nutzer hat Kontoauszüge und Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen. Einwände hat der Nutzer binnen sechs Wochen ab Zustellung an myHandyTicket zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. myHandyTicket wird den Nutzer in Kontoauszügen und den Abrechnungen auf diese Rechtsfolge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers blei-ben hiervon unberührt.



3. myHandyTicket ermöglicht dem Nutzer den Guthabenstand auf seinem myHandyTicket-Konto abzufragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Nutzers auf Leistungen oder Auszahlung in entsprechender Höhe.









VI. Abrechnungsverfahren





Der Nutzer kann zur Bezahlung seines myHandyTicket-Tickets zwischen dem Lastschriftverfahren (a) oder der Bareinzahlung (b) wählen. Entsprechend gelten jeweils die Regelungen der Variante (a) oder (b):



a) Lastschriftverfahren

Das myHandyTicket-Konto des Nutzers ist ein Guthabenkonto. Sobald das Guthaben auf diesem myHandyTicket-Konto einen Betrag von 5? unterschreitet wird myHandyTicket eine Lastschriftbuchung initiieren. Hierbei wird vom Bankkonto des Nutzers der Geldbetrag in der von ihm festgelegten Höhe eingezogen und nach Zahlungseingang auf dem myHandyTicket-Konto gutgeschrieben.



b) Bareinzahlung

Das myHandyTicket-Konto des Nutzers ist ein Guthabenkonto. Der Nutzer kann sein myHandyTicket-Konto per Bareinzahlung in den Kundencentern von angeschlossenen Leistungserbringern aufladen, soweit diese den Bareinzahlungsservice anbieten.





VII. Offene Forderungen





1. Kann eine Forderung nicht eingelöst werden, wird myHandyTicket dem Nutzer dies mitteilen und den Zugang zum myHandyTicket-System sperren.



2. Für jede nicht eingelöste Forderung wird dem Nutzer eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste von myHandyTicket berechnet.



3. Entsteht durch das Verschulden des Nutzers (z.B. durch die Weigerung, Außenstände bei myHandyTicket zu begleichen) eine offene Forderung des Leistungserbringers, kann im Falle eines Verkehrsunternehmens, jede einzelne, nicht abrechenbare Fahrt als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gewertet werden, für die jeweils eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Leistungserbringer in Form eines erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß seiner Beförderungsbedingungen entsteht. Die Weitergabe von Verwaltungsgebühren durch myHandyTicket bleibt hiervon unberührt. myHandyTicket ist in diesem Fall berechtigt, dem Leistungserbringer die Anschrift, den Namen sowie die Anzahl der in Anspruch genommenen Leistungen des Nutzers mitzuteilen.





VIII. Informationspflicht des Nutzers bei Änderung seiner persönlichen Daten





Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten umgehend über seinen persönlichen Kundenlogin zu ändern oder dem jeweiligen angeschlossen Leistungserbringer anzuzeigen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Nutzers, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist myHandyTicket berechtigt, dem Nutzer die ihr oder dem Leistungserbringer dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Sollte myHandyTicket die geänderten Daten auch nicht selbst in Erfahrung bringen können, ist myHandyTicket berechtigt, ihre Dienstleistung einzustellen.





IX. Haftung





1. myHandyTicket haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von myHandyTicket zurückzuführen sind. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von myHandyTicket auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch bei einfach fahr-lässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.



2. Das myHandyTicket-System kann eventuell nicht dauernd verfügbar sein; dies kann zur (zeitweisen) Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs oder zu Verzögerungen bei der Zustellung des myHandyTicket-Tickets führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des myHandyTicket-Systems entstehen, besteht kein Haftungsanspruch.



3. Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlungen des myHandyTicket-Tickets übernimmt myHandyTicket keine Haftung, sofern der Fehler im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers oder des Nutzers liegt.



4. Versäumt der Nutzer bei Nichtverfügbarkeit des myHandyTicket-Systems den Erwerb eines konventionellen Tickets (Papierticket), übernimmt myHandyTicket in diesem Falle für den entstehenden Schaden (z.B. erhöhtes Entgelt) keine Haftung.



5. myHandyTicket übernimmt dem Nutzer gegenüber keine Haftung für Leistungen der Leistungserbringer, für Leistungen von Anbietern von Zahlungssystemen und für Leistungen sonstiger Dritter, die im Auftrage der Leistungserbringer tätig sind.



X. Laufzeit / Kündigungsrecht






1. Der Nutzer und myHandyTicket können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig schriftlich kündigen.



2. Mit dem Zugang der Kündigung darf das myHandyTicket-System nicht mehr verwendet werden. myHandyTicket ist berechtigt, das myHandyTicket-System zu sperren, wenn das Vertragsverhältnis gekündigt wird.



3. Ungenutztes Restguthaben auf dem myHandyTicket-Konto wird bei Kündigung an den Nutzer innerhalb einer Frist von zwei Monaten zurückgezahlt.



4. myHandyTicket darf aus wichtigem Grund den Nutzer für den Ticketkauf über das myHandyTicket-System sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wesentlich unrichtige Angaben gemacht hat, eine Forderung nicht eingelöst werden kann oder eine missbräuchliche Nutzung bzw. Manipulation des myHandyTicket-Systems vermutet wird.





XI. Datenschutz





Über das myHandyTicket-System wird dem Nutzer ein personalisiertes Ticket zur Verfügung gestellt. myHandyTicket erhebt, verarbeitet und nutzt in diesem Zusammenhang Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten. myHandyTicket sichert dem Nutzer die vertrauliche Behandlung seiner Daten entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu. Die Daten werden grundsätzlich nur im Rahmen der Vertragszwecke von myHandyTicket und den Leistungserbringern verwendet und nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben.





XII. Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen





Änderungen oder Ergänzungen dieser AGN werden dem Nutzer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Folge wird myHandyTicket den Nutzer in der Änderungsmitteilung erneut hinweisen. Hat der Nutzer myHandyTicket seine E-Mail Adresse mitgeteilt, so kann die Mitteilung der Änderung der Geschäftsbedingungen auch mittels E-Mail erfolgen.





XIII. Schlussbestimmungen





1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschem Recht.



2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.



3. Der Nutzer darf Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von myHandyTicket abtreten.



4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine solche wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesen Geschäftsbedingungen.


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